Wenn das Urlaubsziel nur oder bequemer mit dem Schiff zu erreichen ist, das Auto und die Fahrräder aber ebenfalls vor Ort zur Verfügung stehen sollen, stellen sich einige Fragen: Kann man einen Fahrradträger mitsamt Fahrrädern auf das Schiff mitnehmen? Werden zusätzliche Gebühren fällig? Muss man dies vorher anmelden?
Zunächst einmal die erfreuliche Antwort: Ja, das Auto darf mitsamt montiertem Fahrradträger + Fahrräder auf eine Fähre. Dem Urlaub auf der anderen Seite der See steht also nichts im Weg.
Zu beachten ist allerdings die maximale Höhe sowie die Länge des Fahrzeugs mitsamt Fahrradträger/Fahrräder. Der Preis für die Fähre richtet sich bei einem PKW nach der Länge des Fahrzeugs inkl. Anhängerkupplung/Fahrradträger. Da ein Fahrradträger das Fahrzeug verlängert muss also diese Länge bezahlt werden. Oft gibt es verschiedene Längen-Kategorien, z.B. bis 4 Meter, 4-5 Meter, 5-6 Meter. Für jede Kategorie gibt es dann einen Preis. Durch den montierten Träger + Fahrräder kann man also durchaus in die höhere Kategorie rutschen und muss für die Fahrt etwas mehr bezahlen.
Bei Scandlines gibt es z.B. die folgenden Kategorien:
- Unter 6 Meter
- 6-8 Meter
- 8-10 Meter
- 10-12 Meter
- Über 12 Meter
Die Gesamtlänge des Fahrzeugs inkl. Anhänger bestimmt den Preis für die Fahrt mit der Fähre. Es ist sehr wichtig, auch tatsächlich die passende Kategorie zu buchen. Ist das Fahrzeug länger als angegeben kann es vorkommen, dass es keinen Platz auf der gebuchten Fahrt gibt. Das wäre ein denkbar schlechter Start in den Urlaub.